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Gewinnspiel Breitensport

 

Teilnahmebedingungen

TWL Trikotsponsoring-Wettbewerb

Teilnahmebedingungen

Veranstalter der Aktion ist die Technische Werke Ludwigshafen am Rhein AG (TWL), Industriestraße 3, 67063 Ludwigshafen. TWL zahlt im Rahmen des TWL Trikotsponsoring-Wettbewerbs insgesamt 10.000 Euro (netto) zugunsten von gemeinnützigen Vereinen in Ludwigshafen aus.

TWL unterstützt bis zu drei Vereine mit jeweils bis zu 5.000,00 Euro (netto), bis zu 3.000.00 Euro (netto) und bis zu 2.000,00 Euro (netto).

Mit der Teilnahme an der Aktion „TWL Trikotsponsoring-Wettbewerb“ erkennen die Teilnehmenden ausdrücklich und verbindlich die nachfolgenden Teilnahmebedingungen an.

 

Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt sind Vereine: 
  1. im Jugendbereich (Ballsport), die
  2. gemeinnützig sind und
  3. ihren Standort in Ludwigshafen haben

Von der Teilnahme ausgeschlossen sind insbesondere:

  1. Politische Parteien und parteinahe Organisationen
  2. Gewerkschaften und Lobbyverbände
  3. Einzelpersonen (beispielsweise Profisportler)
  4. Privatpersonen und Gruppen
  5. Nicht eingetragenen Vereine

 

Bewerbungsverfahren

Die Teilnehmenden können sich bis zum 14.12.2025 (23:59 Uhr) auf der Website online bewerben und dort ein Bewerbungsvideo hochladen.

 

Auswahlverfahren

Die Gewinner werden in einer öffentlichen Abstimmung ermittelt. Dafür wird TWL die Bewerbungsvideos in der Zeit vom 15.12.2025 (00:01 Uhr) bis zum 21.12.2025 (23:59 Uhr) auf dem Instagram-Kanal (genauer: Instagram Stories und Highlights) von TWL hochladen. In diesem Zeitraum erfolgt eine öffentliche Abstimmung per Story-Reaction. Im Anschluss erfolgt die Ermittlung der Gewinner bis zum 23.12.2025. Die drei Teilnehmenden mit den meisten Likes bzw. Reactions erhalten jeweils ein Trikotsponsoring von TWL. Die Entscheidung über die Gewinner ergibt sich allein aus der im öffentlichen Abstimmungsverfahren erzielten Anzahl an Likes bzw. Reactions und liegt nicht im Ermessen von TWL. TWL vergibt in diesem Abstimmungsverfahren selbst keine Punkte. Die Gewinner werden per E-Mail und Instagram benachrichtigt sowie über Instagram bekanntgeben.

Der TWL Trikot-Sponsoringwettbewerb steht in keiner Verbindung zu Instagram und wird in keiner Weise von Instagram gesponsert, unterstützt oder organisiert.

 

Höhe des Sponsorings und Auszahlungsbedingungen

Die Höhe des Sponsoringbetrags richtet sich nach der jeweiligen Platzierung. Der Teilnehmende mit den meisten Likes bzw. Kommentaren erhält eine Förderung in Form eines Trikotsponsorings in Höhe von bis zu 5.000,00 Euro (netto). Der Teilnehmende mit den zweitmeisten Likes bzw. Kommentaren erhält eine Förderung in Form eines Trikotsponsorings in Höhe von bis zu 3.000,00 Euro (netto). Der Teilnehmende mit den drittmeisten Likes bzw. Kommentaren erhält eine Förderung in Form einen Trikotsponsorings in Höhe von bis zu 2.000,00 Euro (netto). Sofern zwei Teilnehmende die gleiche Anzahl an Likes bzw. Kommentaren erreichen sollten, entscheidet das Los. Die Gewinner schließen mit TWL einen Trikotsponsoringvertrag. Nach dessen Abschluss und nach Vorlage einer ordnungsgemäßen Rechnung über den Kauf der Trikots durch den jeweiligen Gewinner erstattet TWL den Rechnungsbetrag bis zur Höhe des jeweils vorgesehenen Förderbetrags. Der maximale Förderbetrag beträgt – abhängig von der Gewinnkategorie – bis zu 5.000,00 Euro netto, bis zu 3.000,00 Euro netto oder bis zu 2.000,00 Euro netto.

Stellt TWL nachträglich fest, dass ein Gewinner nicht teilnahmeberechtigt ist, kann TWL die Förderung zurückverlangen bzw. den Abschluss eines Sponsoringvertrags verweigern.


Gegenleistung der Teilnehmenden

Der TWL Trikotsponsoring-Wettbewerb wird durch TWL öffentlichkeitswirksam kommuniziert.

Die Gewinner erklären sich damit einverstanden, dass dabei auch ihre jeweiligen Bewerbungsvideos kommuniziert und insbesondere auf dem Instagram Kanal von TWL veröffentlicht bzw. nach Ende des Wettbewerbs dort in den Highlights zu sehen sein werden.

Die Gewinner erklären sich weiterhin damit einverstanden, dass Videos oder Fotos, die z.B. bei der Gewinnübergabe gemacht werden, auf allen Kommunikationskanälen von TWL veröffentlicht werden dürfen.

Die Gewinner verpflichten sich zum Abschluss eines Sponsoringvertrags, in dem insbesondere geregelt wird, dass das TWL Logo auf den neu zu erwerbenden Trikots angebracht werden muss.


Rechtsweg

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.


Datenschutz

Sofern im Rahmen der Teilnahme am TWL Sponsoring-Wettbewerb personenbezogene Daten der Teilnehmer erhoben werden (insb. Anrede, Name, Vorname, E-Mail-Adresse) werden diese ausschließlich zum Zweck der Durchführung des Auswahlverfahrens verarbeitet.

Innerhalb von drei Monaten nach Ermittlung der Gewinner werden die im Rahmen der Teilnahme am „TWL Sponsoring-Wettbewerb“ erhobenen personenbezogenen Daten der übrigen Teilnehmer gelöscht. Die personenbezogenen Daten der Gewinner werden gelöscht, nachdem die Speicherung nicht mehr erforderlich ist, oder in der Verarbeitung eingeschränkt, falls gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen.

Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie auf folgender Webseite: 

https://www.twl.de/datenschutz

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